1.Allgemeines:

Unsere Firma bietet qualitative, gestalterische Dienstleistungen mit umfangreichem Kundenservice und eine geordnete Projektabwicklung, Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Vertrages.

 

 

2.Angebot / Beratungstermine / Entwürfe

Das Preisangebot setzt sich zusammen aus dem Pauschal - oder Quadratmeterpreis, dem Entwurf; den Flächen- und Stilvereinbarungen, den Termin-, Zahlungs- und Spesenregelungen, sowie Besonderem, z.B. dem Flächenrabatt ab 50 m² .oder dem Zuschlag bei Deckenmalereien.

 

Bei Aufträgen über den deutschsprachigen Raum hinaus (erhöhter Aufwand) wird eine Grundpauschale berechnet.

 

Unsere Beratung ist kostenlos, Bei einem Besichtigungstermin werden die anfallenden Spesen in Rechnung gestellt die bei Auftragsabschluss gutgeschrieben werden.

 

Die Geschäftsbedingungen werden bei den Vorgesprächen übermittelt oder zugesandt. Für Entwürfe ( mit Korrekturmöglichkeit durch den Auftraggeber) wird eine Schutzgebühr berechnet; bei größeren Projekten entsprechend des Aufwandes in zusätzlichen Entwurfs-Tagessätzen, Diese Beträge entfallen bei Auftragsabschluss.

 

 

3.Vertrag / Auftragsbestätigung und Auftragsabwicklung

Angebot und Auftragsbestätigung beinhalten die Fläche des zu gestaltenden Projektes in m², den Schwierigkeitsgrad, Pauschalpreis oder Preiskategorie, ebenso beinhaltet die Auftragsbestätigung ggf. unter Punkt ².a) gewährten Rabatt od. Zuschlag den vereinbarten Zeitraum der Ausführung der Arbeiten (Termin) sowie die Zahlungsbedingungen und Spesenregelung It. unseren Geschäftsbedingungen,

 

Nachträgliche Änderungswünsche der bereits korrigierten, bestätigten Entwürfe bzw., der im Entwurf festgelegten Gestaltung müssen rechtzeitig geäußert werden; sie werden von dem ausführenden Künstler  im Arbeitsprotokoll bestätigt und werden je nach Aufwand bzw. nach den im Vertrag vereinbarten Schwierigkeitsgraden bzw. Preiskategorien inklusive oder exklusive des vereinbarten Preises ausgeführt. Zur Vermeidung von Missverständnissen können Änderungswünsche nur von einem zuständigen Ansprechpartner anerkannt werden.

 

Änderungen des Vertrages oder des darin enthaltenen Malereikonzeptes können nur in gegenseitiger Absprache erfolgen. Bei größeren Projekten kann eine Bankgarantie vom Auftraggeber angefordert werden. Die Vorankündigung des Abschlusstags erfolgt ca. eine Woche vorher.

 

An den letzten Arbeitstagen können nur mehr kleinere Korrekturen berücksichtigt werden. Die Urheberrechte für die Entwürfe , als auch für die fertige Wandmalerei und für jegl. Veränderungen des Werkes sind von dem ausführenden Künstler geschützt.

 

Dem ausführenden Künstler  steht nach Abschluss des Auftrags das Recht für Foto- und Filmaufnahmen sowie für öffentliche, geschäftliche Werbung zu.

 

 

4.Arbeitsvoraussetzungen und Arbeitsablauf

Das Gerüst, falls nötig, muss den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Es wird nach rechtzeitiger Absprache mit dem ausführenden Künstler hauptverantwortlich vom Auftraggeber (vom Architekten od. verantwortlichen Bauleiter) gestellt.

Ebenso muss bei Gerüstarbeiten eine ca. 1 -2 m breite; abgesicherte Arbeitsfläche entlang der Wandmalerei vorhanden sein.

 

Die Untergrundbeschaffenheit wird rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zwischen dem ausführenden Künstler  und dem Auftraggeber abgeklärt.

In allen Fällen muss die jeweils ausreichende Trocknungszeit gewährleistet sein; darauf aufbauend erfolgt unsere Untergrundbearbeitung und die Wahl der optimalen Farbart und Farbqualität.

 

Für bautechnische Mängel, seien sie offen oder versteckt, haftet der ausführenden Künstler nicht.

 

Während der künstlerischen Arbeit trifft der Auftraggeber Vorkehrungen für die Vermeidung von extremen Lärm- und Staubbelastungen sowie giftigen Emissionen (z. B. lösemittelhaltigen Dämpfen) ; ebenso dafür dass die Räumlichkeiten bzw. Flächen der Wandmalerei ohne Unterbrechung zur Bearbeitung zugänglich sind,

 

Der Kunde bzw., Auftraggeber versichert die Einhaltung aller Punkte des Vertrages und der Geschäftsbedingungen gegenüber dem ausführenden Künstler  .

 

Bei Nichteinhaltung von Vertragspunkten, Korrekturterminen oder Fristen in der zeitlichen Abwicklung oder Abwesenheit des Auftraggebers z. B. in der Abschlusswoche überlässt er es dem ausführenden Künstler  in Eigenverantwortung alle notwendigen Arbeiten bzw. Änderungen oder Abschlussarbeiten durchzuführen.

 

Der Auftraggeber übernimmt in diesem Falle die für diese zusätzlichen oder nachträglichen Änderungen von dem ausführenden Künstler entstandenen Kosten und Spesen.

 

 

5. Spesen

Übernachtung und Verpflegung werden extra verrechnet; es sei denn, der Auftraggeber hat die Möglichkeit beides selbst zu stellen; ggf. kann bei einem Quartier mit Selbstverpflegungs-Möglichkeit eine Sonderpauschale vereinbart werden,

 

Die Flugkosten und Flugfrachtkosten (sofern welche notwendig sein sollten) trägt der Auftraggeber.

 

Die Tickets sind 2 -4 Wochen vor Auftragsbeginn vom Auftraggeber Fertigzustellen; ebenso ist die Flugfracht rechtzeitig vorher in Absprache zu organisieren.

 

 

6.Zusatzleisungen und Abschluss der Arbeiten

Der Quadratmeterpreis verändert sich ggf. nachträglich, wenn, bedingt durch zusätzliche, im Auftrag nicht festgelegte Wünsche des Auftraggebers, über den vereinbarten Schwierigkeitsgrad oder Auftragsumfang hinaus gearbeitet werden soll, oder wenn Fehlberechnungen oder unvollständige Angaben vorliegen.

 

Bei zusätzlichen Wünschen gilt der dem vereinbarten Schwierigkeitsgrad entsprechende Quadratmeterpreis. oder die firmeneigenen Stunden- und Tagessätze bzw. Quadratmeterpreise von dem ausführenden Künstler 

 

Wenn nach Vertragsfestlegung

·        der vereinbarte Ausführungstermin auf Verlangen des Kunden verschoben oder storniert wird,

·        die Arbeit durch ein nicht vorhandenes oder vorschriftsmäßig nicht rechtzeitig gestelltes Gerüst verhindert wird,

·        Planungs- oder Organisationsfehler des Auftraggebers (oder dessen Subunternehmers) den Beginn oder die Fortführung der Arbeit von dem ausführenden Künstler verzögern oder unterbinden, oder Zahlungen nicht eingehalten werden.

 

kann der ausführenden Künstler  die Ausfallkosten bzw. Mehrkosten nach Aufwand bzw. nach firmeneigenen Sätzen- ebenso wie alle angefallenen Entwurfsgebühren und Spesen in Rechnung gestellt werden.

 

Beim Abschluss der Arbeit ist der Künstler berechtigt, sein persönliches Signet anzubringen.

 

 

7. Zahlung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Werk oder die Wandmalerei Eigentum des ausführenden Künstlers.

 

Die Zahlung erfolgt entsprechend Angebot und Auftragsbestätigung - sowie nach anfangs festgelegtem Zeitplan:

 

·        In 3 Raten

·        1/3 vor Arbeitsbeginn,

·        1/3 in der Mitte und

·        das restliche Drittel am Abschlusstag - der 1 Woche vorher definitiv mitgeteilt wird

 

·        bzw. bei Lieferung von mobilen Elementen erfolgt die Zahlung per Nachnahme.

 

·        Auch etappenweise Zahlungen sind n. V. bei Auftragsbeginn möglich.

 

 

Alle Zahlungen sind sofort fällig ohne Skonto oder Abzüge in € und der gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei Auslandsaufträgen entfällt diese.

 

Gewünschte Provisionen oder Preisreduktionen für Empfehlungen und Vermittlung von Aufträgen werden von dem ausführenden Künstler grundsätzlich erst nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erst nach Abschluss des vermittelten Auftrages vergeben.

 

 

Die Teilzahlungen und die Schlussrechnung werden von dem ausführenden Künstler  bzw. beauftragter Firma abgewickelt Bei Swiftüberweisungen übernimmt der ausführenden Künstler  die Bankgebühren, ansonsten der Auftraggeber.

Bei Auslandsaufträgen erfolgt die Zahlung nur durch Swiftüberweisungen -Bankspesen zu Lasten von dem ausführenden Künstler.

Bei Zahlungsverzug werden die dadurch entstehenden Kosten und die banküblichen Zinsen in Rechnung gestellt. Für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Feldkirch in Österreich vereinbart. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

Sollten einzelne Bedingungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teil. weise nicht rechtwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.

 

 

8. Vermittlungsaufträge (z.B. über Kontaktbüros)

Vor Auftragsbeginn muss schriftlich die Provisionsbeteiligung festgelegt und von dem ausführenden Künstler  bestätigt werden.

Ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung von dem ausführenden Künstler mit divergierenden Punkten der Geschäftsbedingungen der Auftraggeberfirma oder der Vermittlerfirma bilden die obigen Geschäftsbedingungen von dem ausführenden Künstler die Grundlage. Nur so bleibt das optimale Preis-/ Leistungsverhältnis von den ausführenden Künstlern erhalten.

Um Missverständnisse zu vermeiden.. erfolgt die künstlerische, organisatorische und finanzielle Abwicklung direkt zwischen dem ausführenden Künstler und dem Auftraggeber (nicht über die Vermittlerfirma).

Ausnahmen nach Vereinbarung. Um Missverständnisse zu vermeiden muss die verantwortliche Ansprechperson der Auftraggeberfirma vom Anfang bis zum Abschluss dieselbe sein. Evtl. Änderungswünsche oder gestalterische Vorschläge sind vom Ansprechpartner der Auftragsfirma rechtzeitig während des Arbeitsverlaufes zu äußern, z. B., wenn es um Abänderung der im Entwurf festgelegten Gestaltung geht oder um Neuerungen, die über den Vertrag hinausgehen. Sie müssen schriftlich bestätigt werden, wenn der ausführenden Künstler dies wünscht.

 

Auch bei Vermittlungsaufträgen gelten alle Punkte der Geschäftsbedingungen insbesondere die in Punkt 6 (Zusatzleistungen und Abschlussarbeiten).

 

www.bauart-online.at